Home
Unternehmen
Mandanten
Bausteine
Karriere
Service
Kontakt
         
         
    Zurück zur vorherigen Seite    
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
PLUS Konzept Vermögensberatung GmbH

                       
- nachfolgend "PLUS Konzept" genannt -

§ 1 Geltungsbereich /Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand beim Abschluss eines Vermittlungsauftrages mit dem Vertragspartner und gelten ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt und zur Kenntnis gereicht. (Der Vertragspartner kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit unter der Internet-Domain der PLUS Konzept, www.pluskonzept-owl.de, aufrufen oder in den Geschäftsräumen der PLUS Konzept Vermögensberatung GmbH, Oststr. 12, 32278 Kirchlengern.

§ 2 Gegenstand der Tätigkeit der PLUS Konzept

Gegenstand der PLUS Konzept ist die Wirtschafts- und Finanzberatung von natürlichen und juristischen Personen in Wirtschafts-, und Finanzierungsfragen. Die PLUS Konzept vermittelt Finanzdienstleistungen. Die Vermittlungstätigkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die in §4 genannten Produktpartner, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung (z.B. Rechtsberatung, Steuer-beratung o.ä.) besteht nicht.

§ 3 Stellung der PLUS Konzept

Die PLUS Konzept ist Versicherungsmakler im Sinne des § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Dies bedeutet, dass die PLUS Konzept ein Versicherungsvertreter ist, welcher mit mehreren Versicherungsgesellschaften (Produktpartner) Maklerverträge unterhält. Eine Beratungsleistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in Deutschland zugelassenen Versicherer und Produktpartner gemäß der Aufstellung zu § 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die PLUS Konzept arbeitet mit einer Vielzahl von Produktpartnern zusammen, um ihre Vertragspartner im Rahmen der o.g. Produktpartner entsprechend den individuellen Anforderungen ihrer Vertragspartner ein bestmögliches Absicherungs-, Finanz- und Versorgungskonzept erstellen und anbieten zu können.

Die PLUS Konzept ist weder direkt noch indirekt an den Stimmanteilen oder an dem Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt. Ebenso ist auch kein Produktpartnerunternehmen oder das Mutternunternehmen eines Produktpartners direkt oder indirekt an den Stimmrechten oder am Kapital der PLUS Konzept beteiligt.

§ 4 Beratungsumfang

Die PLUS Konzept berät ihre Vertragspartner ausschließlich über Produkte der nachfolgenden Versicherungen, Banken und Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften), nachfolgend Produktpartner genannt, mit denen sie zusammenarbeitet:
Aachener und Münchener, Allianz, Advocard, Alte Leipziger, Alte Oldenburger, ARAG, Asstel, Auxilia Rechtsschutz, AXA, Baden Badener, Basler Versicherung, Barmenia, Basler Securitas, BBV, BKK24, Canada Life, Central Krankenversicherung, Clerical Medical, Concordia, Continentale, DAS Deutscher Automobil Schutz, DBV, Deutscher Herold, Debeka, Degenia, Delta Direkt, Delta Lloyd, Deurag, Deutscher Ring, DEVK, Dialog, DKV Krankenversicherung, Domcura, ERGO, Europa, Eagle-Star, Friends Provident, Generali,  Gothaer Allgemeine, Grundeigentümer, Gutingia, Haftpflichtkasse Darmstadt, Hallesche Nationale Krankenvers., Hannoversche, Hanse Merkur , Krankenversicherung, HDI-Gerling, Heidelberger, Helvetia, Ideal, Inter, InterRisk, Interlloyd, Invers, Janitos, Karlsruher, Karstadt Quelle, Konzept-Marketing, Kravag, LV1871, LVM, Mannheimer, Münchener Verein, Nürnberger, Ostangler, Patria, Prisma Life, Provinzial, R + V, Rechtsschutz Union, Rheinland, Roland-Rechtsschutz, RWB-AG, SDK Krankenversicherung, Schweizerische Rentenanstalt, Signal Iduna, Skandia, Standard Life, Stuttgarter, Swiss Life, Uelzener, Universa, VHV, Volkswohl Bund, Würtembergische, WWK, Züricher

Eine Betreuung und/oder Beratung anderer privater oder betrieblicher Versicherungen des Vertragspartners findet nicht statt, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Wünscht der Vertragspartner eine Erweiterung der Beauftragung hinsichtlich der Produktpartner, hat er dies der PLUS Konzept schriftlich mitzuteilen. Die PLUS Konzept ist frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Beauftragung annimmt. Eine Beratungsanfrage eines Kunden verpflichtet die PLUS Konzept noch nicht zu einem Tätigwerden. Eine Tätigkeitsverpflichtung im Falle des Abweichens von dem oben benannten Produktpartner der PLUS Konzept entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung durch die PLUS Konzept.
Beratungsleistungen der PLUS Konzept erstrecken sich nicht auf die gesetzlichen Sozialversicherungen.

Der Beratungsumfang bestimmt sich ausschließlich nur für die schriftlich übernommenen Vermittlungsaufträge gemäß der Informations- und Beratungsprotokolle, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Benötigt der Vertragspartner eine sofortige Deckung zur Absicherung eines Risikos, hat er dies der PLUS Konzept ohne Aufforderung mitzuteilen und mit ihr schriftlich zu vereinbaren. Die PLUS Konzept wird sich bemühen, eine zeitnahe vorläufige Deckungszusage für den Vertragspartner einzuholen. Eine Gewähr hierauf kann die PLUS Konzept nicht erteilen. Der Vertragspartner wurde darauf hingewiesen, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung ab dem zu benennenden Zeitpunkt über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt.

Grundlage für die Auswahl der vorbenannten Produktpartner ist neben einer repräsentativen Abbildung des bundesdeutschen Versicherungsmarktes auch die Bewertung der Produktpartner und ihrer Produkte durch Ratingagenturen, welche hinsichtlich der wichtigsten und renommiertesten wie folgt benannt werden:
Assekurata - Assekurata ist seit der Gründung in 1996 die erste deutsche Ratingagentur, die sich auf die Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht spezialisiert hat. Mix denn von Assekurata durchgeführten Ratings hat sich ein Qualitätsmaßstab für Versicherungsunternehmen im deutschen Markt etabliert, der dem Verbraucher als Orientierungshilfe bei der Wahl seines Versicherungsunternehmens dient und Versicherungsvermittler bei der Beratung unterstützt.
Franke und Bornberg                      - Das Analyse- und Beratungsunternehmen Franke & Bornberg hat sich seit der Deregulierung der Versicherungsmärkte in 1994 auf die Bewertung von Lebensversicherungen spezialisiert. Die von Franke & Bornbergangebotenen Qualitätsbeurteilungen sind das Ergebnis einer gründlichen Analyse der Versicherungsbedingungen und Anträge. Dabei steht der tatsächliche Nutzen für den Verbraucher im Vordergrund.
Fitch Rating - Fitch verleiht einzelnen Versicherern und Versicherungsgruppen mit einer traditionellen IFS Rating mit einer Finanzstärke ab „A-„ (Finanzkraft stark) und mindestens 5 Jahren Geschäftstätigkeit das begehrte Finanzstärke-Siegel. Damit können sich finanzstarke Versicherer in ihrer Kommunikation mit den Zielgruppen deutlich von finanziell schwächeren Wettbewerbern absetzen. Auf der anderen Seite ermöglichen die Fitch Finanzstärke-Siegel den Vermittlern und Kunden eine schnelle Übersicht über die Bonität und Finanzkraft eines Versicherers.
MORGEN & MORGEN - MORGEN & MORGEN analysiert und bewertet die Bilanzen von Lebensversicherungsgesellschaften, die Bedingungen, Anträge und internen Daten der Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie die Beitragsentwicklung der PKV-Tarife anhand eigens hierfür entwickelter Verfahren. Die Analyse-Ergebnisse werden als Ratings in einem 5-Sterne-Schema dargestellt.

§ 5 Pflichten des Vertragspartners

Die Angabe der Informationen über die Absicherungs-, Finanz- und Versorgungssituation des Kunden hat dieser nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Vertragspartner verantwortlich.
Eine Haftung der PLUS Konzept im Falle lückenhafter oder fehlerhafter Darstellung der seitens der PLUS Konzept zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PLUS Konzept.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der PLUS Konzept unaufgefordert alle für die Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass die PLUS Konzept eine nach der Verkehrssitte ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge, und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages und dessen Betreuung von Bedeutung sein können.

Ändern sich die Risikoverhältnisse oder mitgeteilten Tatsachen des Vertragspartners, (insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit, nachteilige bereits eingetretene oder drohende Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse) ist dieser verpflichtet, diese der PLUS Konzept unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei nicht unverzüglicher oder nicht schriftlicher Erteilung von Informationen, die für die PLUS Konzept zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich sein können, kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der PLUS Konzept oder ihrer Produktpartner gefährden und/oder unmöglich machen.

Da alle von der PLUS Konzept angebotenen Produkte eigenen Regelungen unterliegen, obliegt es dem Kunden, sich über die jeweiligen Regelungen (AGB, Klauseln, Gesetze, Vertragsbedingungen etc.) des jeweiligen Produktpartners zu informieren. Leitet die PLUS Konzept dem Vertragspartner erstellten Unterlagen, insbesondere Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen zu, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese ohne besondere Aufforderung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen.

§ 6 Mitwirkung des Vertragspartners

Grundlage für jegliche Tätigkeit der PLUS Konzept für ihre Vertragspartner sind die seitens der Vertragspartner der PLUS Konzept für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen und die erteilten Informationen sowie die Wünsche, Ziele und Bedürfnisse des Vertragspartners, welche schriftlich im Rahmen der/des Beratungsdokumentation/-protokolls dokumentiert werden. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, die ihm gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 7 Unterlassene Mitwirkung

Unterlässt der Vertragspartner eine ihm nach den §§ 5, 6 oder aus anderen Gründen erwachsende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der PLUS Konzept angebotenen Leistung in Verzug, ist diese berechtigt, eine angemessenen Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf kann die PLUS Konzept den mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen.
Für Schäden aus unterlassenen oder unvollständigen oder unrichtigen Informationen gegenüber der PLUS Konzept haftet diese dem Vertragspartner gegenüber nicht. Für etwaige Schäden, die dem Vertragspartner aufgrund schuldhaften Zuwiderhandelns oder Fehlverhaltens in Bezug auf die Obliegenheit und Verpflichtungen der §§ 5, 6 entstehen, stellt er die PLUS Konzept von jedweder Haftung frei. Als Ort der Zustellung des gesamten Schriftverkehrs mit dem Vertragspartner gilt die Anschrift, die bei der Auftragserteilung angegeben wurde. Teilt der Vertragspartner eine etwaige neue Anschrift nicht oder nicht rechtzeitig mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird.

§ 8 Leistungen der PLUS Konzept

Die PLUS Konzept wählt aus dem ihr zur Verfügung stehenden Produktportfolio ihrer Produktpartner auf der Grundlage der ihr seitens des Vertragspartners unter Beirechnung geeigneter Unterlagen sowie Erteilung notwendiger Informationen gemeinsam mit dem Vertragspartner eine Anbieterunabhängige und bedarfsgerechte Finanz- und Versorgungsanalyse unter Einbeziehung vorhandener und für die PLUS Konzept erkennbarer Absicherungsrisiken. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Bedarfes an Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensaufbauprodukten beim Vertragspartner ist der Zeitpunkt des ersten Beratungsgespräches. Auf der Grundlage der in dieser Weise gewonnenen Ergebnisse unterbreitet die PLUS Konzept ihrem Vertragspartner ein Absicherungs-, Finanz- und Versorgungsangebot.

Nach fachlichen Kriterien unter Einbeziehung aller der PLUS Konzept hierfür zur Verfügung stehenden Quellen wie Ratings, Fachzeitschriften sowie Produktvergleiche gibt die PLUS Konzept eine Empfehlung dahingehend ab, welcher Produktpartner geeignet ist, die seitens mitgeteilter Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vertragspartners zu erfüllen.

Die PLUS Konzept hat nach eigenem sachgemäßen Ermessen eine Auswahl der in Betracht kommenden Produktpartner aus dem unter §4 benannten Portfolio sowie deren jeweilige Tarife vorgenommen, sofern der Vertragspartner nicht gesondert ausdrückliche und schriftliche Weisungen erteilt.

Über die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Antrages entscheidet ausschließlich das jeweilige Versicherungs- und/oder Finanzdienstleistungsunternehmen. Eine Gewähr für die Annahme eines Antrages wird seitens der PLUS Konzept nicht übernommen werden.

Im Rahmen der Erstellung von Angeboten für den Vertragspartner wurde dieser auf die Risiken eines nicht voll umfassenden Versicherungsschutzes für die sich in seinem Fall ergebenden Absicherungsrisiken hingewiesen.

Die PLUS Konzept ist nicht verpflichtet, den günstigsten und/oder den umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Die PLUS Konzept übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Produktpartner, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegen.
Die PLUS Konzept unterhält eine Vermögensschadenhaftpflicht mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der PLUS Konzept ist im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes jegliche unzulässige Rechtsberatung untersagt.

§ 9 Vergütung

Über die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämien und Beiträge zu den jeweiligen Verträgen der Produktpartner entstehen dem Vertragspartner keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit der PLUS Konzept. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmehrfachagenten tragen gewohnheitsrechtlich die Produktpartner. Eine darüber hinaus gehende Vergütung ist seitens des Kunden gegenüber der PLUS Konzept grundsätzlich nicht geschuldet, sofern nicht abweichendes vereinbart wird.

Nutzt der Vertragspartner dass von der PLUS Konzept erstellte Versicherungsangebot oder Deckungskonzept durch direkten Abschluss mit einem Produktpartner, schuldet der Vertragspartner ebenfalls die entgangene Vergütung in Höhe der marktüblichen Provision als Schadensersatz.

§ 10 Haftung

Die Haftung der PLUS Konzept ist beschränkt dem Grunde nach auf die übliche Tätigkeit von Versicherungsmehrfachgeneralagenten und der Höhe nach auf den Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der PLUS Konzept. Ein Anspruch auf Benennung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der PLUS Konzept steht dem Vertragspartner zu.

Die Haftung der PLUS Konzept ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die PLUS Konzept haftet nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der für sie tätigen Untervertreter. In diesen Fall tritt die PLUS Konzept etwaig bestehende Ansprüche an den Vertragspartner zur Geltendmachung der dort bestehenden Ansprüche an diesen ab. Diese Abtretung nimmt der Vertragspartner an.

Die PLUS Konzept haftet nicht aus Verletzungen von Obliegenheiten und Verpflichtungen von Vertragspartnern gemäß §§ 5,6 durch den Vertragspartner. Weitergehende Verpflichtungen übernimmt die PLUS Konzept nicht.

§ 11 Abtretung

Sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Vertragspartners gegen die PLUS Konzept sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Vertragspartners gegen eine Forderung der PLUS Konzept ist unzulässig, soweit die Forderungen des Vertragspartners nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

§ 12 Rechtsnachfolge

Der Vertragspartner willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch ein anderen oder weiteres Vermittlungsunternehmen beispielsweise durch Verkauf der PLUS Konzept ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Fall die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Versicherungsverträgen erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

§ 13 Maßgebliche Berufsausübungsregeln

Die PLUS Konzept erfüllt bei der Vermittlung der angebotenen Produkte die EU-Vermittlerrichtlinie (§ 34 d Abs. 1 GewO) 

Informationspflicht
Fragepflicht
Recherchepflicht
Beratungspflicht
Dokumentationspflicht
Versicherungspflicht

§ 14 Ergänzende Mitteilungen / Hinweise

Mitglied im Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Akkreditierter Berater bei der Deutschen Managerversorgung
Mitglied beim Bund der Steuerzahler
Mitglied im Bundesverband freier Berater, Postfach 90 02 04, 81502 München, Mitglieds-Nr.: 6085
Registriert beim Bund der Sparer e.V., Münchnerstrasse 19, 82319 Starnberg, Registrier-Nr.: D-32-0838-03
Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn

Beschwerdestelle:                           
Außergerichtliche Streitbeilegung:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 22
10006 Berlin

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Strasse 108
53117 Bonn


§ 15 Datenschutz /Datenverarbeitung

Die PLUS Konzept ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstesdatenschutzgesetzes (TDDSG), personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

Darüber hinaus ist die PLUS Konzept berechtigt, diese Daten an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit es zur Abwicklung von Aufträgen erforderlich ist, die im Rahmen der Nutzung der Dienste der PLUS Konzept übermittelt wurden. Dies gilt auch für die Weiterleitung von Daten an Rückversicherer.

Die PLUS Konzept ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt. Informationen über den Interessenten / Kunden darf die PLUS Konzept nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten.

Die vom Interessenten gegebenen persönlichen Daten wurden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß § 28 Abs.1 BDSG).

Mit vorgenannter Verfahrensweise über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erklärt sich der Vertragspartner einverstanden.

§ 16 Schlussbestimmungen:

Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schrifterfordernis selbst. Nebenabreden sind nicht getroffen.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit unberührt. An Ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag ist der jeweilige Sitz der PLUS Konzept. Als Gerichtsstand wird der jeweilige Sitz der PLUS Konzept vereinbart, wenn und soweit dies gesetzlich möglich ist.

Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen aus diesem Vertrag einschließlich seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
         
         
         
Kontakt Datenschutz Impressum AGB´s  
Copyright © 2013 PLUS Konzept Vermögensberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.